1. Rechtlicher Rahmen
Die Erbansprüche von Ausländern in der Türkei werden in erster Linie durch folgende Gesetze geregelt:
- Türkisches Zivilgesetzbuch (TCC)
- Gesetz Nr. 5718 über das Internationale Privatrecht und das Verfahrensrecht (PILPA)
- In der Praxis können auch andere einschlägige Rechtsvorschriften Anwendung finden:
- Grundbuchgesetz
- Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz
- Notarrecht
- Ausländerrecht und internationaler Schutz
2. Haben Ausländer in der Türkei Erbansprüche?
Ja. Gemäß Artikel 599 des türkischen Zivilgesetzbuches und Artikel 20 des türkischen Erbrechtsgesetzes (PILPA)sind Ausländer berechtigt, bewegliches und unbewegliches Vermögen in der Türkei zu erben.
📌 Grundprinzip:
- Für unbewegliches Vermögen (Immobilien): türkisches Recht .
- Für bewegliches Vermögengilt das Recht des Heimatlandes des Verstorbenen.
3. Erbschein (Veraset İlamı)
Wie können Ausländer in der Türkei eine Erbschaftsurkunde erhalten?
Die Erbschaftsurkunde wird ausgestellt von:
- Das zuständige Zivilgericht in der Türkei
- Notare, aber nur für türkische Staatsbürger (ausländische Erben müssen den Rechtsweg beschreiten).
📌 Für Ausländer ausschließlich das Gericht zuständig.
Erforderliche Dokumente:
- Sterbeurkunde des Verstorbenen
- Personenstandsurkunden aus dem Ausland (mit Apostille versehen und übersetzt)
- Pass- und Personalausweiskopien
- Will (falls verfügbar)
4. Anerkennung ausländischer Testamente
Ein im Ausland erstelltes Testament kann in der Türkei Gültigkeit haben, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:
- Es entspricht dem Recht des Landes, in dem es hergestellt wurde
- Es ist notariell beglaubigt oder von einem Gericht genehmigt.
- Es wurde ins Türkische übersetzt und mit einer Apostille versehen.
- In komplexen Fällen kann eine Anerkennungsklage (tenfiz) erforderlich sein
📝 In einfacheren Fällen können die Erben direkt bei einem türkischen Gericht beantragen, das Testament zu öffnen und zu vollstrecken.
5. Erbschaftsübertragung (Eintragung der Erbfolge im Grundbuch)
Damit ein ausländischer Erbe geerbte Immobilien auf seinen Namen eintragen lassen kann:
- Besorgen Sie sich eine Erbschaftsurkunde
- Stellen Sie einen Antrag beim Grundbuchamt
- Reichen Sie beim Finanzamt eine Erbschaftserklärung ein und zahlen Sie die anfallenden Steuern.
- Sofern zutreffend, prüft das Grundbuchamt die Einhaltung der Beschränkungen für ausländisches Eigentum (Militärzonen, Flächenbegrenzungen usw.).
📌 Ausländer dürfen in der Türkei ohne Sondergenehmigung nicht mehr als 30 Hektar Land besitzen
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Ausländer, die in der Türkei Eigentum erben, unterliegen dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz.
- Steuersatz: zwischen 1 % und 30 %, abhängig vom Wert und der Beziehung
- Einreichungsfrist:
- 4 Monate , wenn der Tod in der Türkei eingetreten ist
- 6 Monate , wenn der Tod im Ausland eingetreten ist
- Die Steuer muss bezahlt sein, bevor das Eigentum auf den Namen des Erben eingetragen werden kann.
7. Fallbeispiel
Szenario: Hans, ein deutscher Staatsbürger, verstarb, als er eine Wohnung in Istanbul besaß. Seine einzige Erbin ist seine Tochter Anna, ebenfalls deutsche Staatsbürgerin.
Verfahren:
- Anna besorgt sich eine apostillierte und übersetzte Sterbeurkunde und beantragt beim Zivilgericht einen Erbschein.
- Sie beantragt beim Grundbuchamt die Einleitung des Erbfolgeverfahrens.
- Sie reicht die Erbschaftserklärung ein und zahlt die Erbschaftssteuer.
- Die Wohnung wird auf ihren Namen übertragen und eingetragen.
- Es steht ihr nun frei, die Immobilie zu behalten, zu vermieten oder zu verkaufen, oder sie sogar zu nutzen, um über eine Investition die türkische Staatsbürgerschaft.
8. Schlussfolgerung und rechtliche Bewertung
Ausländische Staatsangehörige können in der Türkei legal Immobilien erben, jedoch ergeben sich häufig praktische Schwierigkeiten aufgrund folgender Gründe:
- Fehlende oder fehlerhaft apostillierte Dokumente
- Unvollständige Übersetzungen
- Fehler in der Steuererklärung
- Beschränkungen des Immobilienbesitzes für Ausländer
📌 Rechtliche Hinweise:
- Arbeiten Sie während des gesamten Prozesses mit einem qualifizierten türkischen Anwalt zusammen
- Lassen Sie alle ausländischen Dokumente apostillieren und professionell übersetzen.
- Prüfen Sie, ob es bilaterale Abkommen zwischen der Türkei und dem Heimatland des Thronfolgers
- Falls ein Testament existiert, stellen Sie sicher, dass es nach türkischem Recht formell anerkannt und vollstreckbar ist
Erstellt von:
Rechtsanwalt Ferhat Küle,
Anwaltskammer Istanbul,
Spezialist für Erbrecht und Ausländerrecht
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